Besondere Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda ab 2011 Anlage zum Erlaubnisschei des KAFV-Ilmenau
Gewässerfondsangler (Gastangler) entnehmen die besonderen Bedingungen für die Beanglung bitte dem Gewässerverzeichniss des ZV Gwf des VANT.
Anlage für den Erlaubnisschein zum Fischfang
· Esgelten die fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes Thüringen (u.a. ThürFischG, ThürFischVO in den jeweils geltenden Fassungen) und die Gewässerordnung des KAFV Ilmenau.
· Boots- und Eisangeln sind nicht gestattet; das Watangeln nichtim Schongebiet und in der Nähe von Ansitzanglern.
· Von brütenden Wasservögeln ist ein angemessener Abstand einzuhalten.
· Von der Wiese aus, im Uferbereich zwischen der Verlängerung des Zaunes der Gaststätte und der Staumauer, dürfennur„Berechtigte gehbehinderte Angler“ mit Ausweis vom KAFV Ilmenau angeln.
· Zufahrt zur Talsperre mit Kfz: nurauf der Straße zur Staumauer odervon Heyda aus über die alte Bücheloher Straße, vorbei am Sportplatz, bis zu dem ausgewiesenen Parkplatz im Wald (siehe Skizze).
· Offenes Feuer, das Zelten und das Heranfahren mit KFZ bis ans Ufer sind verboten und werden von den zuständigen Stellengeahndet.Gestattet ist direkt am Wasser das „Schirmzelt“ ( Anglerzelt ).
· Rücksichtnahme und Fairneß gegenüber anderen Anglern sind oberstes Gebot. Tische und Bänke am Rundwanderweg sind als Rastplatz für alleda;nicht aber nur als Ablagefür Geräte und Lebensmittel der Angler!
· Dieser Text und die Skizze haben immer Vorrang vor den Gegebenheiten am Gewässer.
Angelplatz / Ordnung und Sauberkeit
Sperrbereiche beachten!(Schilder, gelbe Bojen im Bereich der Staumauer, des Grundstückes der Thür. Fernwasserversorgung, des Schutzgebietes und der Bootsstege). Am Ostuferdes Schutzgebietes ist das Angeln von der normalen Angelgrenze bis zum Einlauf des Autobahngrabensvom 1.5.-30.9. erlaubt. Siehe auch Skizze!- Jeder Ansitzangler ist im Abstand von 5 m von seinem Sitzplatz für die Sauberkeit an seinem Angelplatz verantwortlich, unabhängig davon, ob Unrat von ihm selbst oder von anderen Nutzern stammt.
- Jeder Angler sollte einen Abfallbeutel bei sich führen und seinen Abfall, sowie den in der Nähe seines Angelplatzes liegenden mitnehmen und entsorgen.
- Reste von Angelschnur und Abfälle dürfen auf keinen Fall in der Natur liegen gelassen werden.
Von der ThürFischVO abweichende Schonzeiten
- Hecht01.02.-30.04.Zander01.02.- 31.05.
- Die Spitze der Heydaer Bucht, gekennzeichnet durch Schilder, ist vom 01.04. - 30.06. als Laichschongebiet für das Angeln gesperrt !Achtung: Der Aland (Nerfling) ist in Thüringen ganzjährig geschont!
Von der ThürFischVO abweichende Mindestmaße in cm
- Bach-, Regenbogenforelle30;Spiegel- und Schuppenkarpfen40;Zander, Aal50;Hecht55
Fangbegrenzungen
- Tageslimitsind insgesamt3 Fische der Arten Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht, Zander, Aal, davon jedoch höchstens2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Forellen, 2 Aale, 2 Zander, 1 Hecht. Gilt auch für die 24-Stunden-Tageskarte!Gras-, Silber- und Marmorkarpfen unterliegen keinerlei Fangbeschränkungen, sind aber auf der Fangkarte zu registrieren. Bleie ( Brassen ) dürfennichtwieder zurückgesetzt werden.Jahresfanglimit sind: 15 Raubfische (Hecht, Zander); 20 Spiegel- oder Schuppenkarpfen.
Fangmethoden
- Erlaubt sind 2 Friedfisch- oder1 Friedfisch- und 1 Köderfischangel oder1 Spinn oder1 Flugangel; Spinn- u. Flugangel mit künstl. Köder vom 01.05. - 31.01.; Köderfischangel nurvom 01.6. - 31.12.
- Beim Angeln sind unbedingt Maßband, Hakenlöser und Messer mitzuführen.
- Die Senke (an Stelle einer Angel) ist nur zum Fang von Köderfischen erlaubt. Andere beim Senken gefangene Fische,außer Bleie, sind schonend zurückzusetzen. Reusen oder ähnliche Gebilde sind nichterlaubt.
- Boote sindnurzum Übersetzen gestattet, wenn eine Erlaubnisvom KAFV Ilmenau vorliegt. Übermäßiges Anfüttern sowie das Anfüttern und Ausbringen von Ködern und Markierungsbojen mit Hilfejeglicher Art von Wasserfahrzeugen sind nicht gestattet. Belly- Boote zählen auch dazu!
- Die Verwendung von Köderfischen richtet sich nach der geltenden ThürFischVO; das Eintragen in die Fangkarte ist erforderlich
Schlachten von Fischen am Gewässer
- Werden Fische am Gewässer geschlachtet und ausgenommen, ist es verboten, Eingeweide oder Teile von diesen Fischen wieder in das Wasser einzubringen, es sei denn, sie werden als Angelköder verwendet. Reste sind in jedem Fall abseits vom Ufer zu vergraben oder mitzunehmen.
Führung der Fangkarte
- Ohne mitgeführte Original-Fangkarte ist der Erlaubnisschein ungültig!
- Zu Beginndes Angelns ist das Datum einzutragen. Gefangene Fische, die verwendet werden, sind waidgerecht zu töten und auf der Fangkarte mit der Länge sofort und mit dem Gewicht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu registrieren; sehrkleine Köderfische nur mit Art und Stückzahl. Werden entnommene Fische nachweislich ( z.B. Feststellung durch die Fischereiaufsicht ) nicht in die Fangkarte eingetragen, wird der Erlaubnisschein eingezogen und in der Folgezeit verweigert.
- Fische ohne Fangbegrenzung sind in der Spalte 4 oder 5 der Jahres- Fangkarte mit ihrer Art, Stückzahl und dem Gesamtgewicht einzutragen, wobei besonders große Exemplare auch einzeln aufgeführt werden können.
- Die Fangkarte (auch die einer Tageskarte; egal ob mit oder ohne Fang)ist nach Ablauf der Fischereierlaubnis umgehendvollständig ausgefüllt ( mit Gewichtsangaben )und unterschrieben dem Aussteller zuzuleiten. Beim Nichterfüllen dieser Forderung werden weitere Erlaubnisscheine verweigert.
- Bei vollerJahres-Fangkarte und wenn das Jahres- Fanglimit noch nicht erreicht wurde, ist eine 2.Fangkarte im Angelgeschäft Seeber ( Ilmenau ) oder Angelspezi FischimNetz ( Arnstadt ) gegen Unterschrift zu holen und mit der Original-Fangkarte mitzuführen; Rückgabe im Ausstellungsjahr. Kopien am Gewässer sind verboten!
- Bitte das Auftreten von Kormoranen auf der Fangkarte vermerken ( Zeit; Stückzahl ) !
- Für mittelbare Mitglieder des KAFV Ilmenau: Fänge aus dem „Rodaer Loch“ bitte kennzeichnen (Fangkarte).Ein Verstoß gegen geltende Gesetze, Verordnungenund die „Besonderen Bedingungen“ des Erlaubnisscheines kann den sofortigen Entzug desselben nach sichziehen, unabhängig von eventuellen weiteren rechtlichen Maßnahmen.
Verstöße werden von den ermächtigten Fischereiaufsehern in die Fangkarte eingetragen.Fische dürfen nur zur Eigenverwertung entnommen und nicht lebendtransportiert werden!Achtung!Die Reglementierung des Bootsbetriebes auf der Talsperre Heyda ist zu beachten!
Kreis - Angelfischereiverband Ilmenau e. V.