Regularien „Team Welsangeln“

Aktualisierte Regularien für die Mitglieder des „Team Welsangeln“ im KAFV Ilmenau 2019 in der Talsperre Heyda

Die Angelfischerei auf den Wels in der Talsperre Heyda wird neben dem normalen, nicht zum Erfolg führenden Angeln, als Hegefischen durch das Team Welsangeln (TWa) durchgeführt. Sie hat zum Ziel, den Bestand der Art Wels (Silurus glanis) zu verringern und um zu Erkenntnissen zu kommen, wie das Angeln auf den Wels unter den Bedingungen der Talsperre Heyda erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Hegemaßnahme soll vorbeugend negative Auswirkungen der Entwicklung des Welsbestandes auf den übrigen Fischbestand der Talsperre und auf die dort lebenden Wasservögel bewirken. Sie findet im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde und der unteren Natur-schutzbehörde des Ilm-Kreises statt. Aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen der letzten Jahre werden die Regularien für die Mitglieder des Teams Welsangeln nachfolgend angepasst.

  1. Grundregel ist weiterhin, dass alle Handlungen der Teammitglieder, die von den „Besonderen Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda“ abweichen, nur dem Angeln auf den Wels dienen dürfen, d.h. das Angelgerät muss dem angepasst sein. Andere Fische, die dabei gefangen werden, sind schonend zurück zu setzen; sind diese nicht mehr lebensfähig, kommt der § 6 der ThürFischVO zur Anwendung. Ausnahme sind Köderfische, welche zum Welsfang verwendet werden. Gefangene Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden.
  2. Das TWa für die Talsperre Heyda wird immer für ein Kalenderjahr bestellt. Die maximal 15 Teammitglieder müssen im Besitz eines Jahres- Erlaubnisscheines für die Talsperre Heyda sein, egal ob als Mitglied oder über den ZV Gwf des VANT oder mit einer Gastangelkarte. Wegen der Versicherung sollten sie auch Mitglied einer der Landesverbände des DAFV sein. Sie müssen sich mit einer Mitgliedskarte als Teammitglieder ausweisen können.
  3. Ausschließlich für das Angeln auf den Wels sind ihnen einige Handlungen erlaubt, die von den sonst gültigen „Besonderen Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda im lau-fenden Jahr“ abweichen. Diese Abweichungen sind für das erfolgreiche Angeln auf die großen Welse der Talsperre notwendig und haben sich aus den Erkenntnissen der Jahre seit 2012 ergeben. Die großen Welse, die seit 2015 gefangen wurden (21 Stück), sind alle im südlichen Teil der Talsperre mit der Abspannmethode an den Haken gegangen, obwohl viele Versuche mit großem Zeitaufwand und anderen Methoden (z.B. Klopfen vom Boot aus und der Verti-kalangel) in allen anderen Bereichen durchgeführt wurden.
  4. Dieser Bereich der Talsperre ist also für ein erfolgreiches Welsangeln favorisiert und sollte da-für auch genutzt werden dürfen, weil sich dort offensichtlich die meisten Welse aufhalten und jagen. Zum Abspannen ist das Gebiet auch darum geeignet, weil es nur in den Sommermona-ten vom Ostufer aus beangelt werden darf und damit andere Angler kaum behindert werden. In anderen Bereichen der Talsperre ist das nicht der Fall.
  5. Den wenigen Anglern vom TWa, die hauptsächlich im Frühling und Herbst den Welsen nach-stellen, wird das Angeln in diesem Gebiet ohne große Einschränkungen erlaubt, wobei es dort auch Grenzen gibt. Die westliche Grenze ist der Damm des ehemaligen „neuen Wipfertei-ches“; weiter das gesamte südliche Ufer einschließlich des Schlotterbachdammes im Osten bis zum Einfluss des „Autobahngrabens“. Der Schutz der Wasservögel, besonders in der Brutzeit und im Herbst bei den Wasservogelansammlungen, ist durch die Mitglieder des TWa zu respektieren*.


* Diese Auflage wird von unseren Anglern mit Sondergenehmigungen weit mehr erfüllt, als durch die vielen Wanderer und Spaziergänger, die besonders in den trocken gefallenen Uferbereichen laufen (noch dazu mit freilaufenden Hunden), keine Rücksicht nehmen und oftmals auch Boote vom Südufer aus einsetzen. Nach den Berichten der Teammitglieder ist es noch nie vorgekommen, dass Vögel in die gespannten Schnüre fliegen und schon gar nicht in der Nacht.

Handlungen, die den Mitgliedern des TWa beim Welsangeln erlaubt sind

  1. Das Bootsangeln einschließlich der Drill von Fischen, das Klopfen vom Boot aus, das Ausfah-ren von Montagen und das Anfüttern mit Hilfe eines Bootes sind ihnen erlaubt, aber nur, wenn Uferangler nicht behindert werden.
  2. Das Welsangeln im südlichen Teil der Talsperre ist ihnen vom 1. April bis zum 31. Oktober im Bereich des Ostufers und von der Stelle aus erlaubt, an der die alte Bücheloher Straße von Heyda aus ins Wasser geht.
  3. Beim Angeln sind 2 Köderfischangeln erlaubt; im Mai und Juni aber nur, wenn der Köderfisch mindestens 25 cm im Stück groß ist (kein Fetzenköder).
  4. Boote der Mitglieder des Teams Welsangeln müssen in jedem Fall steuer- und backbordseitig mit den Kennzeichentafeln des KAFV gekennzeichnet, vom Ufer aus erkennbar und von der Fischereiaufsicht mit dem Mobiltelefon erreichbar sein, wenn sie im Wasser sind.
  5. Im Bereich der beiden Bootsstege dürfen auch die Teammitglieder vom Boot aus nicht angeln. Die wasserseitige Grenze ist eine zum Nordufer parallele Linie, die durch die Tonne 1 geht und die seitlichen Grenzen sind zum Ufer rechtwinklige Linien in einem Abstand zu den Liegeplätzen der Boote von jeweils 20 m.
  6. Die Boote des TWa dürfen ständig in Bereitschaft im Wasser liegen; auch in der Nacht.
  7. Zum Erkennen von Strukturen am Boden, zum Finden des Aufenthaltsortes von Einzelfischen der Art Wels oder zum Beobachten des Aufsteigens des Welses beim Klopfen darf ein Echolot benutzt werden.
  8. Aus Sicherheitsgründen kann ein Teammitglied einen „Helfer“ mitnehmen, der mit einer „Helferkarte“ ausgestattet werden kann. Wenn dieser einen ES für die Talsperre Heyda hat, darf er mit einer Welsangel unter den Bedingungen für das TWa angeln, wenn das Teammitglied anwesend ist.
  9. Bei Mitgliedern des TWa mit einer Gwf-Karte: die Begrenzung auf 15 Angeltage in der Tal-sperre Heyda kommt nicht zur Anwendung.
  10. Verstöße gegen die vereinbarten Regeln können den sofortigen Ausschluss aus dem Team Welsangeln nach sich ziehen; entscheiden darüber wird dann der Vorstand des KAFV Ilmenau.

Die Mitglieder des Team Welsangeln verpflichten sich, zum Jahresende einen kurzen Bericht über ihre Ergebnisse beim Welsangeln abzugeben. Darin sollte es um die Häufigkeit der Einsätze, Angelmethoden, Erfolg oder Misserfolg und das Fangen anderer Fischarten auf der Basis der ausgefüllten Fangkarten gehen. Eine jährliche Zusammenfassung der Tätigkeit des Team Welsangeln für Berichte an die Mitgliederversammlung und an die UFB übernimmt der Beauftragte für das TWa des KAFV; Angelfreund Peter Spieß. Dort laufen auch alle eventuell auftretenden Probleme und Informationen zusammen und werden einer Klärung zugeführt. Bei Einsätzen des TWa sollten sich die Teammitglieder über WhatsApp anmelden.
Über die Verwertung hoffentlich gefangener Welse kann der Angler selbst entscheiden; er darf sie nur nicht zurücksetzen. Eine Wiegeeinrichtung getöteter Welse befindet sich beim Beauftragten des TWa in der Arndtstraße 46 in Ilmenau. Eine Beratung über die Verwertung gefangener Welse würde auch der Fischereimeister des FIT (Förderkreis Ilmenauer Teichlandschaft e.V.) übernehmen. Eine Absprach mit ihm ist aber notwendig. Bilder von gefangenen Welsen sind dem KAFV als Nachweis für die Notwendigkeit des Hegeangelns auf Wels willkommen.

Dr. Siegfried Pause
1. Vorsitzender KAFV Ilmenau e.V.

Eine Ergänzung!
Die normale Angelgrenze im Süden ist die Verbindung der beiden Punkte:
N 50° 43′ 870 und N 50°  43′ 900
E 010° 57′ 234 E 010°  57′ 700
oder auf der Westseite der „ehemalige Kalkhaufen (Waldrand)“ und auf der Ostseite die Stelle, an der der Rundwanderweg wieder ans Ufer kommt. Vom 1.5.-30.9. ist die südliche Angelgrenze für alle anderen Angler der Einfluss des “Autobahngrabens” in die Talsperre.

Ergänzende Hinweise Angelplatz Welsangeln