Regularien zur Bootsbenutzung

Regularien zur Bootsbenutzung bei der Ausübung der Angelfischerei durch Erlaubnisscheininhaber an der Talsperre Heyda

In Absprache mit der UNB des Ilm-Kreises wird ab 2019 die Benutzung von Booten zum Erreichen des Angelplatzes für Inhaber von Erlaubnisscheinen zur Beangelung der Talsperre Heyda gestattet. Dies erfolgt einerseits im Zuge einer Gleichbehandlung der Angler mit Tagesgästen und sonstigen Besuchern der Talsperre Heyda, für die es diesbezüglich keine Einschränkungen gibt. Weiterhin soll damit die Erreichbarkeit der Angelplätze erleichtert werden, da in absehbarer Zeit eine Erweiterung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Gewässer und neue Parkplätze nicht zu erwarten sind. Die Benutzung eines Bootes erfordert keine zusätzliche Berechtigung.

Für die Bootsbenutzung sind folgende Regularien zu beachten:

  1. Das Befahren der Talsperre Heyda ist in zukünftig ausgewiesenen Bereichen für alle Angler mit gültigem Erlaubnisschein für das Angeln an der Talsperre Heyda gestattet. Davon ausgenommen sind Gelegezonen und insbesondere im Frühjahr die Brutgebiete von Wasservögeln.
  2. Zu herbstlichen Wasservogelansammlungen ist bei den Fahrten ein ausreichender Abstand einzuhalten, um Störungen während der Mauser bzw. der Rast zu vermeiden.
  3. Das Benutzen von Benzinmotoren ist nicht erlaubt, gestattet sind E-Motoren.
  4. Nicht erlaubt sind weiterhin das Angeln vom Boot aus (einschließlich Schleppangeln) und das Ausbringen von Ködern oder Futter mit Hilfe des Bootes.
  5. Der Stauwurzelbereich der Talsperre ist FFH-Gebiet und darf ab den festgelegten Landmarken nicht befahren werden. Dies gilt auch für das Laichschongebiet in der Spitze der Heydaer Bucht befristet bis zum 30.06. des Jahres.
  6. Ansonsten gelten mit Vorrang die „Besonderen Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda ab 2019“.
  7. Die Regularien können bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Der Bootsnutzer hat sich über die jeweils gültige Fassung im Vorab zu informieren.

Zuwiderhandlungen gegen die Regularien für die Bootsnutzung werden durch die Fischereiaufsicht geahndet.

Ilmenau, den 30.10.2018

Dr. Siegfried Pause
1. Vorsitzender

Erläuterungen:

Weitere Verhaltensregeln bei der Benutzung eines Bootes zum Erreichen des Angelplatzes und Ausnahmeregelungen für das Team Welsangeln als Hegemaßnahme werdet ihr in den “Besonderen Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda“ finden.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Sliprampe für Boote am Staudamm auf dem Betriebsgelände der Fernwasserversorgung befindet, d.h. alle Handlungen geschehen dort auf eigene Gefahr. An allen anderen Stellen der Talsperre Heyda kommt man mit einem Fahrzeug nicht legal ans Wasser. Es gibt eine weitere „Bootsordnung“ der Wassersportvereine, die zu beachten ist. Der KAFV Ilmenau als Fischereipächter ist an einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten interessiert.

Der Vorstand