Fischereiaufsicht

Gemäß Thüringer Fischereigesetz § 48 Fischereiaufsicht obliegt die Fischereiaufsicht dem Inhaber des Fischereirechts. Die Fischereiaufsicht überwacht die Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei. Die Kontrolle der Erlaubnisscheine kann ab sofort online dokumentiert werden.

Login