Fischerprüfung und Fischereischein-Kursangebot im Ilmkreis

In den letzten Jahren war es leider nicht möglich, die Fischerprüfung sowie einen dazugehörigen Kurs im Ilmkreis abzulegen. Doch gute Nachrichten: Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir noch in diesem Jahr wieder ein entsprechendes Angebot schaffen wollen. Als Referenten konnten wir den erfahrenen Andreas Kirsch gewinnen, der mit seiner Expertise und Leidenschaft für die Fischerei den Kurs leiten wird.

Wir konnten nun die Termine für die Fischerprüfung und die Lehrgangstermine festlegen.

Die Lehrgangstermine zum Erwerb des Fischereischeins finden an zwei Wochenenden statt:
17.10. – 19.10. Lehrgang Teil 1
24.10. – 26.10. Lehrgang Teil 2

Lehrgang wird in den Räumlichkeiten des ASV Oberpörlitz e.V. durchgeführt.

Der Lehrgang ist nicht für das Ablegen des Fischereischeins verpflichtend, wird aber von unserer Seite empfohlen.

Die Fischereischeinprüfung findet am 08.11.2025 statt.

Für die Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 35,- € an die Prüfungsbehörde (Landratsamt) an.

Zur Anmeldung für den Kurs oder die Prüfung bitte bei mir (Gunnar) melden!

Karpfensaison beginnt

Die Karpfensaison beginnt in der Regel im April. Starten sollte man in sehr flachen Bereichen der Talsperre Heyda, denn hier erreicht das Wasser recht schnell aussichtsreiche Temperaturen. Schon zwei, drei milde Tage können genügen, um die Karpfen in Wallung zu bringen.
Wer eine Jahreskarte erwerben möchte und Hilfe beim Ausdrucken oder im OnlineShop benötigt kann sich gern bei Mario Langenhan oder mir (Gunnar) melden.

Salmonidensaison eröffnet

Ab dem 1. April endet die Schonzeit für Bachforellen in der Ilm bei Ilmenau. Diese Schonzeit wurde eingeführt, um die Fische während ihrer Laichzeit zu schützen und sicherzustellen, dass sich ihr Bestand nachhaltig erholen kann. In der Region um Ilmenau haben wir noch einen gesunden Bachforellenbestand, wie das letzte Monitoring gezeigt hat.

Während der Laichzeit sind Bachforellen besonders anfällig für Stress. Sie müssen nicht nur die körperliche Anstrengung des Laichens bewältigen, sondern sind auch durch die geringe Nahrungszufuhr und den erhöhten Energiebedarf geschwächt. Zusätzlicher Stress durch Angeln oder andere Einflüsse könnte ihre Überlebenschancen beeinträchtigen und den Bestand nachhaltig gefährden.

Erlaubnisscheine für unsere Salmonidenstrecken sind ausschließlich Mitgliedern unserer Vereine vorbehalten. Somit wird der Angeldruck in der Ilm auf ein Minimum reduziert.

Bitte beachtet, dass die Äschen noch bis 31.05. in der Schonzeit sind!

26. Ilmenauer Winterturnier im Casting

Zum 26 mal trafen sich Werfer aus Thüringen. Hessen und Sachsen Anhalt in Ilmenau zu einen Wettstreit in den Gewicht-Ziel-Disziplienen.
In verschiedenen Altersklassen, von Mini (unter 10) bis über 50, wurden je 2 mal auf das Zieltuch und 2 mal auf die Zielscheiben geworfen. Die jeweiligen Sieger erhielten Medaillen und Urkunden.
Die erfahrenen Sportler warfen abschließend mit Multi-Geräten um den Titel
„Ilmenauer Zielkönig“. Dabei setzte sich der Hallenser Wolfgang Urban durch.

Fischerprüfung und Kursangebot im Ilmkreis – Wiederaufnahme geplant für Frühjahr/Herbst 2025

In den letzten Jahren war es leider nicht möglich, die Fischerprüfung sowie einen dazugehörigen Kurs im Ilmkreis abzulegen. Doch gute Nachrichten: Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir noch in diesem Jahr wieder ein entsprechendes Angebot schaffen wollen. Als Referenten konnten wir den erfahrenen Andreas Kirsch gewinnen, der mit seiner Expertise und Leidenschaft für die Fischerei den Kurs leiten wird.

Zunächst möchten wir den Bedarf für einen Kurs im Frühjahr 2025 ermitteln, um sicherzustellen, dass wir das Angebot passgenau und zielgruppengerecht gestalten können. Parallel dazu wird eine Information im Amtsblatt veröffentlicht, um die breite Öffentlichkeit zu erreichen und die Anmeldung zu erleichtern. Bitte sprecht uns oder den Angelverein in Eurem Ort bei Interesse an!

Darüber hinaus planen wir, auch die Aus- und Fortbildung der Fischereiaufseher anzubieten, um die fachliche Kompetenz in diesem Bereich weiter zu stärken.

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte und hoffen, mit diesem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Fischereiausbildung im Ilmkreis leisten zu können. Bleibt dran für weitere Informationen!

Wichtiger Hinweis für Angler

Aufgrund der winterlichen Witterungsbedingungen kann die Talsperre Heyda in den kommenden Wochen teilweise oder vollständig zufrieren. Bevor ihr euch auf den Weg macht, empfehlen wir dringend, sich vorab zu informieren, ob die Talsperre noch eisfrei ist oder ob das Angeln aufgrund der Eisdecke nicht möglich ist. Sicherheit geht vor – achtet darauf, dass ihr keine gefährlichen Stellen auf dem Eis betretet und informiert euch regelmäßig über die aktuellen Bedingungen.

Eisangeln ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet!

Bleibt sicher und viel Erfolg beim Angeln!

Jahresausklang 2024

Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,

das Angeljahr 2024 neigt sich dem Ende zu, und es ist wieder an der Zeit, auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Nach den herausfordernden Jahren, die uns der Klimawandel und die geopolitischen Spannungen gebracht haben, können wir 2024 mit einer gewissen Erleichterung auf die Entwicklung unserer Gewässer schauen. Besonders positiv war, dass wir in diesem Jahr mit den Niederschlägen im Thüringer Wald deutlich mehr Glück hatten. In vielen Regionen Thüringens, insbesondere im Thüringer Wald, gab es 2024 eine gute Niederschlagsbilanz. Laut dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz fielen in den Höhenlagen des Thüringer Waldes etwa 1.000 bis 1.200 mm Niederschlag – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den letzten Jahren. Dies hat dazu beigetragen, dass unsere Gewässer stabiler geblieben sind und auch die Talsperre Heyda über das Jahr hinweg einen konstanten Wasserstand hatte. Ein besonders erfreuliches Ergebnis, das sich positiv auf die Fischbestände auswirkte.

In 2024 gab es auch einen politischen Wandel in Thüringen, der uns als Verein in gewissem Maße betrifft. Dieser Wandel hat zu einer Neuausrichtung vieler politischer Prioritäten geführt, die auch für den Naturschutz und die Fischerei von Bedeutung sind. Wir werden weiterhin aufmerksam beobachten, wie sich diese Veränderungen auf die Rahmenbedingungen unserer Arbeit auswirken und uns gegebenenfalls für eine nachhaltige und faire Zukunft einsetzen.

Ein weiterer positiver Aspekt war die Fortsetzung unserer erfolgreichen digitalen Entwicklungen. Der Online-Shop für die Erlaubnisscheine der Talsperre Heyda hat sich erneut als voller Erfolg erwiesen. Die einfache Handhabung und die Einführung der digitalen Fangstatistik ermöglichen uns eine effiziente und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer, während unsere Mitglieder von einer noch besseren Transparenz und einem komfortablen Service profitieren.

Wir können auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurückblicken – nicht zuletzt dank der guten Zusammenarbeit innerhalb unserer Mitglieder im KAFV Ilmenau. Ohne euren Einsatz und eure tatkräftige Unterstützung wären viele unserer Projekte nicht realisierbar gewesen. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Euer Engagement und eure Verantwortung gegenüber den Gewässern und der Natur bestärken uns darin, auch weiterhin mit Zuversicht und Tatkraft an den Herausforderungen der Zukunft zu arbeiten.

Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir euch und euren Familien ruhige, besinnliche und erholsame Stunden. Möge das Jahr 2025 euch Gesundheit, Glück und Zufriedenheit bringen. Natürlich wünschen wir euch in jedem Moment: allzeit Petri Heil!

Vielen Dank für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf das kommende Jahr!

Herzliche Grüße

Dr. Siegfried Pause

  1. Vorsitzender

Herbstreinigung an der Talsperre Heyda

Bei herrlichem Herbstwetter fand am 26. Oktober 2024 die diesjährige Herbstreinigung rund um die Talsperre Heyda statt. An der Aktion beteiligten sich die Angelvereine aus Oberpörlitz, Geschwenda und Neuroda, unterstützt von engagierten Geocachern aus dem Ilmenauer Raum. Insgesamt waren rund 40 fleißige Helfer im Einsatz, die zusammen etwa 120 Arbeitsstunden leisteten.

Trotz des unermüdlichen Einsatzes war die gesammelte Müllmenge in diesem Jahr erfreulich überschaubar, was darauf hindeutet, dass sich der Zustand der Talsperre verbessert hat. Neben der regelmäßigen Pflege tragen auch Veränderungen in der Ufervegetation, wie die sich ausbreitenden Schilfbereiche, dazu bei, dass weniger Unrat in den sensiblen Naturraum gelangt.

Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmenden für ihren tatkräftigen Einsatz und ihre Unterstützung! Der Erhalt einer sauberen und natürlichen Umgebung sollte uns allen am Herzen liegen, und es ist schön zu sehen, wie gemeinschaftlicher Einsatz zur Pflege unserer Talsperre beiträgt.

Bundestag und Bundesrat beschließen Verschärfung des Waffenrechts

Am 18. Oktober beschließen Bundestag und Bundesrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, das unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern in bestimmten öffentlichen Bereichen vorsieht. Anglerinnen und Angler sind aufgrund ihres berechtigten Interesses davon ausgenommen.

Für Angler ist das Mitführen eines Messers unvermeidlich. Wie jeder Angler weiß, ist ein Kiemenschnitt oder ein Stich ins Herz vorgeschrieben, um den Fisch nach der Betäubung tierschutzgerecht zu töten. In den letzten 18 Monaten wurde in der nationalen Diskussion ein mögliches Verbot aller Messer oder sogar des Tragens von Messern in der Öffentlichkeit thematisiert.

Waffenverbotszonen auch im öffentlichen Personenverkehr

Das Sicherheitspaket ändert vier bestehende Gesetze: das Asylgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Verfassungsschutzgesetz und das für die Angelfischerei relevante Waffengesetz. Zu den vorgeschlagenen Änderungen des Waffengesetzes gehören unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern im öffentlichen Personenverkehr und die Ermächtigung der Landesregierungen, so genannte Waffenverbotszonen einzurichten. Die eher vagen Ausnahmeregelungen in der bisherigen Fassung des Waffengesetzes sahen jedoch eine Ausnahme für ein „berechtigtes Interesse“ vor, das im weitesten Sinne als Freizeitbeschäftigung wie Jagen oder Angeln oder als berufliche Tätigkeit, bei der ein Messer benötigt werden könnte, ausgelegt wurde. Diese Ausnahmen wurden beibehalten, wenn auch in der neuen Fassung des Gesetzes präzisiert. Das Verbot „gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse am Führen der Waffe oder des Messers besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei“:

  • 42 b) 3. WaffG (2024) Personen die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
  • 42 b) 8. WaffG (2024) Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports oder einem allgemein anerkannten Zweck führen, dürfen dies auch weiterhin tun.

In § 42 des Gesetzesentwurfes wurde § 42b, hinzugefügt, welcher sich unmittelbar auf das Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr bezieht. Die Ausnahmen von diesem Verbot sind dieselben wie in den Waffenverbotszonen. Das heißt, solange der Angler ein Messer sicher im Gepäck verstaut und bei einer Kontrolle z.B. über einen gültigen Fischereierlaubnisschein sein „berechtigtes Interesse“ nachweist, greift die Ausnahmeregelung.

Die Fischerei- und Wasserrechtskommission ist zusammen mit der Justitiarin des DAFV zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung keine relevanten negativen Auswirkungen für die Angelfischerei hinsichtlich des Erwerbs, des Besitzes, des zumutbaren Transportes zum Angelplatz, sowie der Verwendung geeigneter Messer beim Angeln im Rahmen der vorgesehenen Ausnahmeregelungen vorsieht.

Kritik an der Unbestimmtheit des Begriffs „berechtigtes Interesse“

Die Ausnahmen des alten Gesetzes wurden beibehalten, aber die Definitionen blieben vage formuliert. Niels Heinrich von der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister (NWR) aus Hamburg äußerte sich dazu am 23. September 2024 in einer öffentlichen Anhörung wie folgt: „Wir wissen nicht mal, was ein Messer ist. Ein Messer ist im Gesetz nicht normiert, nicht beschrieben…Und das Gleiche ist auch der sogenannte anerkannte Zweck. Man darf Messer, wenn man einen allgemein anerkannten Zweck hat, mitführen. Aber dieser allgemein anerkannte Zweck findet schnell seine Grenzen“. Heinrich deutet hier zu Recht an, dass die bestehenden Ausnahmen und die neu eingefügten Paragrafen zu vage formuliert sind. Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung hat der DAFV Kontakt zu Bundestagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen im Innenausschuss aufgenommen. Diese Bundestagsabgeordneten wurden gebeten, den Begriff des „berechtigten Interesses“ im Gesetzentwurf zu präzisieren und darauf hinzuweisen, dass dies für Angler am besten durch eine ausdrückliche Nennung im Gesetz erreicht werden kann.

Ausnahmeregelungen klarer gefasst

Die vom DAFV geforderte Erwähnung der Freizeitfischerei scheint zwar nicht im Gesetz, aber zumindest in der Begründung zu § 42 a und b aufgenommen worden zu sein. Im Entwurf des Ausschusses heißt es, dass „Ausnahmeregelungen für Personen gelten, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung von Sport (z.B. auch Schieß- und Angelsport) führen“. Der Gesetzentwurf wurde mit der Begründung am 18. Oktober dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.

Quelle: https://dafv.de/themen/politik/bundespolitik/bundestag-und-bundesrat-beschliessen-verschaerfung-des-waffenrechts

1 2 3 9