Beschreibung
Um in den Gewässern des KAFV angeln zu können, benötigst Du einen gültigen staatlichen Jugendfischereischein (der „Thüringer Vierteljahresfischereischein“ ist nur in Verbindung mit einem Angelführer des KAFV Ilmenau zulässig).
8 bis 14 Jährige können den Jugendfischereischein beantragen und damit in Begleitung eines Fischereischeininhabers an der Talsperre Heyda angeln gehen. Aber ab 14 Jahren ist Angeln dann nur noch mit dem gültigen Fischereischein möglich. Für das Ablegen der Fischerprüfung in Thüringen musst du das 10. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Angelkartenbestellung wird eine gültige E-Mail-Adresse des jeweiligen Karteninhabers (bzw. Erziehungsberechtigten) benötigt. Sammelbestellungen sind nicht möglich.
Dem Inhaber der Angelkarte wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang in der Talsperre Heyda mit jeweils:
2 Friedfischangeln (in Begleitung eines Fischereischeinbesitzers)
zu den für die Talsperre Heyda geltenden Bedingungen auszuüben.
Erlaubnisscheinfanglimit = Tagesfanglimit
Tagesfanglimit sind insgesamt 3 Fische der Arten Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht, Zander, Aal, davon höchstens 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Forellen, 2 Aale, 2 Zander, 1 Hecht.
Hinweis:
Aufgrund unzureichender Infrastruktur ist die mobile Internetnutzung nicht in allen Gegenden Thüringens möglich. Jede Anglerin und jeder Angler ist verpflichtet, den Fischereierlaubnisschein und das Fangbuch mit sich zu führen und auf Verlangen den autorisierten Kontrollpersonen auszuhändigen. Darum ist es ratsam beide Dokumente vorher auszudrucken.
Digitale Angelkarte in 7 min herunterladen
Nach erfolgter Zahlung (Paypal, Kreditkarte) erhaltet ihr umgehend Eure Angelkarte im PDF-Format (per Email oder also Download im Mitgliederbereich).
Zur Bezahlung wird Dein Erziehungsberechtigter zum gewählten Dienstleister weiter geleitet und erhalten danach automatisch eine E-Mail mit der Angelkarte. Über Dein Benutzerkonto kannst Du ebenfalls die Angelkarte herunter laden.
Bitte beachten: Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Kein Rückgabe- / Widerrufsrecht.
Der Inhaber des Fischereierlaubnisschein hat mit der Bestellung ausdrücklich zugestimmt, dass der KAFV mit der Ausführung des Vertrags und Lieferung des Fischereierlaubnisscheins vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Inhaber bestätigt seine Kenntnis, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Liegt kein gültiger Jugendfischereischein (Vierteljahresfischereischein werden nicht anerkannt) vor oder wird gegen die geltenden Bedingungen verstoßen, wird die Angelkarte ohne Entschädigung eingezogen und gegebenenfalls eine Angelsperre ausgesprochen.