Beschreibung
Um in den Gewässern des KAFV angeln zu können, benötigen Sie einen gültigen staatlichen Fischereischein (der “Thüringer Vierteljahresfischereischein” ist nur in Verbindung mit einem Angelführer des KAFV Ilmenau zulässig).
Für die Angelkartenbestellung wird eine gültige E-Mail-Adresse des jeweiligen Karteninhabers benötigt. Sammelbestellungen sind nicht möglich.
Dem Inhaber der Angelkarte wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang in der Talsperre Heyda mit jeweils:
2 Friedfischangeln oder
1 Friedfischangel und 1 Angel mit totem Köderfisch (01.06.-31.12.) oder
1 Spinn- oder Flugangel (01.05.-31.01.)
zu den für die Talsperre Heyda geltenden Bedingungen auszuüben.
Dem Inhaber wird die Erlaubnis erteilt, an 20 Tagen im Jahr, den Fischfang in der Talsperre Heyda auszuüben. Sind die 20 Angeltage aufgebraucht bzw. ist das Jahresfanglimit erreicht, kann ein neuer Erlaubnisschein käuflich erworben werden.
Vor Beginn des Angelns ist das Datum jeweils in der Fangkarte einzutragen.
Jahresfanglimit sind: 15 Raubfische (Hecht, Zander); 20 Spiegel- oder Schuppenkarpfen.
Tagesfanglimit sind insgesamt 3 Fische der Arten Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht, Zander, Aal, davon höchstens 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Forellen, 2 Aale, 2 Zander, 1 Hecht.
Hinweis:
Aufgrund unzureichender Infrastruktur ist die mobile Internetnutzung nicht in allen Gegenden Thüringens möglich. Jede Anglerin und jeder Angler ist verpflichtet, den Fischereierlaubnisschein und das Fangbuch mit sich zu führen und auf Verlangen den autorisierten Kontrollpersonen auszuhändigen. Darum ist es ratsam beide Dokumente vorher auszudrucken.
Digitale Angelkarte in 7 min herunterladen
Nach erfolgter Zahlung (Paypal, Kreditkarte) erhalten Sie umgehend Ihre Angelkarte im PDF-Format (per Email oder also Download im Mitgliederbereich).
Zur Bezahlung werden Sie zum gewählten Dienstleister weiter geleitet und erhalten danach automatisch eine E-Mail mit der Angelkarte. Über Ihr Benutzerkonto können Sie ebenfalls die Angelkarte herunter laden.
Bitte beachten: Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Kein Rückgabe- / Widerrufsrecht.
Der Inhaber des Fischereierlaubnisschein hat mit der Bestellung ausdrücklich zugestimmt, dass der KAFV mit der Ausführung des Vertrags und Lieferung des Fischereierlaubnisscheins vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Inhaber bestätigt seine Kenntnis, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Liegt kein gültiger Fischereischein (Vierteljahresfischereischein werden nicht anerkannt) vor oder wird gegen die geltenden Bedingungen verstoßen, wird die Angelkarte ohne Entschädigung eingezogen und gegebenenfalls eine Angelsperre ausgesprochen.