Schonzeit für den Hecht endet zum 1. Mai

Die Schonzeit für den Hecht ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Bestände und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperre Heyda. Während dieser Zeit dürfen keine Hechte gefangen oder entnommen werden. In Thüringen beträgt die Schonzeit für den Hecht vom 1. Februar bis zum 30. April.

Die Schonzeit ist notwendig, um den Fortpflanzungszyklus des Hechts zu schützen. Während dieser Zeit paaren sich die Hechte und legen ihre Eier ab. Durch das Verbot des Fischfangs während der Schonzeit wird sichergestellt, dass sich die Bestände erholen und dass genügend Nachwuchs heranwachsen kann, um die Populationen aufrechtzuerhalten.

In der Talsperre Heyda beträgt das Mindestmaß für den Hecht 55 cm. Das bedeutet, dass Hechte, die kleiner als 55 cm sind, nicht entnommen werden dürfen und zurückgesetzt werden müssen. Dies dient ebenfalls dem Schutz der Bestände, da kleinere Hechte noch nicht ausgewachsen und somit noch nicht zur Fortpflanzung geeignet sind.

Beim Fang des Hechts gibt es verschiedene Methoden, die zum Einsatz kommen können. Eine beliebte Methode ist das Angeln mit Kunstködern, wie zum Beispiel Wobblern oder Gummifischen (von 01.05. – 31.01.). Aber auch das Angeln mit toten Köderfischen (nur von 01.06. – 31.12.), wie zum Beispiel Rotauge oder Rotfeder, kann erfolgreich sein.

Insgesamt ist die Schonzeit für den Hecht ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperre Heyda. Sie schützt die Bestände und ermöglicht eine langfristige Nutzung der Ressourcen. Wenn beim Angeln auf Hecht die geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden, kann dieser Fisch auch weiterhin genossen werden.