Wichtiger Hinweis für Angler

Aufgrund der winterlichen Witterungsbedingungen kann die Talsperre Heyda in den kommenden Wochen teilweise oder vollständig zufrieren. Bevor ihr euch auf den Weg macht, empfehlen wir dringend, sich vorab zu informieren, ob die Talsperre noch eisfrei ist oder ob das Angeln aufgrund der Eisdecke nicht möglich ist. Sicherheit geht vor – achtet darauf, dass ihr keine gefährlichen Stellen auf dem Eis betretet und informiert euch regelmäßig über die aktuellen Bedingungen.

Eisangeln ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet!

Bleibt sicher und viel Erfolg beim Angeln!

Jahresausklang 2024

Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,

das Angeljahr 2024 neigt sich dem Ende zu, und es ist wieder an der Zeit, auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Nach den herausfordernden Jahren, die uns der Klimawandel und die geopolitischen Spannungen gebracht haben, können wir 2024 mit einer gewissen Erleichterung auf die Entwicklung unserer Gewässer schauen. Besonders positiv war, dass wir in diesem Jahr mit den Niederschlägen im Thüringer Wald deutlich mehr Glück hatten. In vielen Regionen Thüringens, insbesondere im Thüringer Wald, gab es 2024 eine gute Niederschlagsbilanz. Laut dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz fielen in den Höhenlagen des Thüringer Waldes etwa 1.000 bis 1.200 mm Niederschlag – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den letzten Jahren. Dies hat dazu beigetragen, dass unsere Gewässer stabiler geblieben sind und auch die Talsperre Heyda über das Jahr hinweg einen konstanten Wasserstand hatte. Ein besonders erfreuliches Ergebnis, das sich positiv auf die Fischbestände auswirkte.

In 2024 gab es auch einen politischen Wandel in Thüringen, der uns als Verein in gewissem Maße betrifft. Dieser Wandel hat zu einer Neuausrichtung vieler politischer Prioritäten geführt, die auch für den Naturschutz und die Fischerei von Bedeutung sind. Wir werden weiterhin aufmerksam beobachten, wie sich diese Veränderungen auf die Rahmenbedingungen unserer Arbeit auswirken und uns gegebenenfalls für eine nachhaltige und faire Zukunft einsetzen.

Ein weiterer positiver Aspekt war die Fortsetzung unserer erfolgreichen digitalen Entwicklungen. Der Online-Shop für die Erlaubnisscheine der Talsperre Heyda hat sich erneut als voller Erfolg erwiesen. Die einfache Handhabung und die Einführung der digitalen Fangstatistik ermöglichen uns eine effiziente und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer, während unsere Mitglieder von einer noch besseren Transparenz und einem komfortablen Service profitieren.

Wir können auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurückblicken – nicht zuletzt dank der guten Zusammenarbeit innerhalb unserer Mitglieder im KAFV Ilmenau. Ohne euren Einsatz und eure tatkräftige Unterstützung wären viele unserer Projekte nicht realisierbar gewesen. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Euer Engagement und eure Verantwortung gegenüber den Gewässern und der Natur bestärken uns darin, auch weiterhin mit Zuversicht und Tatkraft an den Herausforderungen der Zukunft zu arbeiten.

Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir euch und euren Familien ruhige, besinnliche und erholsame Stunden. Möge das Jahr 2025 euch Gesundheit, Glück und Zufriedenheit bringen. Natürlich wünschen wir euch in jedem Moment: allzeit Petri Heil!

Vielen Dank für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf das kommende Jahr!

Herzliche Grüße

Dr. Siegfried Pause

  1. Vorsitzender

Herbstreinigung an der Talsperre Heyda

Bei herrlichem Herbstwetter fand am 26. Oktober 2024 die diesjährige Herbstreinigung rund um die Talsperre Heyda statt. An der Aktion beteiligten sich die Angelvereine aus Oberpörlitz, Geschwenda und Neuroda, unterstützt von engagierten Geocachern aus dem Ilmenauer Raum. Insgesamt waren rund 40 fleißige Helfer im Einsatz, die zusammen etwa 120 Arbeitsstunden leisteten.

Trotz des unermüdlichen Einsatzes war die gesammelte Müllmenge in diesem Jahr erfreulich überschaubar, was darauf hindeutet, dass sich der Zustand der Talsperre verbessert hat. Neben der regelmäßigen Pflege tragen auch Veränderungen in der Ufervegetation, wie die sich ausbreitenden Schilfbereiche, dazu bei, dass weniger Unrat in den sensiblen Naturraum gelangt.

Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmenden für ihren tatkräftigen Einsatz und ihre Unterstützung! Der Erhalt einer sauberen und natürlichen Umgebung sollte uns allen am Herzen liegen, und es ist schön zu sehen, wie gemeinschaftlicher Einsatz zur Pflege unserer Talsperre beiträgt.

Bundestag und Bundesrat beschließen Verschärfung des Waffenrechts

Am 18. Oktober beschließen Bundestag und Bundesrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, das unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern in bestimmten öffentlichen Bereichen vorsieht. Anglerinnen und Angler sind aufgrund ihres berechtigten Interesses davon ausgenommen.

Für Angler ist das Mitführen eines Messers unvermeidlich. Wie jeder Angler weiß, ist ein Kiemenschnitt oder ein Stich ins Herz vorgeschrieben, um den Fisch nach der Betäubung tierschutzgerecht zu töten. In den letzten 18 Monaten wurde in der nationalen Diskussion ein mögliches Verbot aller Messer oder sogar des Tragens von Messern in der Öffentlichkeit thematisiert.

Waffenverbotszonen auch im öffentlichen Personenverkehr

Das Sicherheitspaket ändert vier bestehende Gesetze: das Asylgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Verfassungsschutzgesetz und das für die Angelfischerei relevante Waffengesetz. Zu den vorgeschlagenen Änderungen des Waffengesetzes gehören unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern im öffentlichen Personenverkehr und die Ermächtigung der Landesregierungen, so genannte Waffenverbotszonen einzurichten. Die eher vagen Ausnahmeregelungen in der bisherigen Fassung des Waffengesetzes sahen jedoch eine Ausnahme für ein „berechtigtes Interesse“ vor, das im weitesten Sinne als Freizeitbeschäftigung wie Jagen oder Angeln oder als berufliche Tätigkeit, bei der ein Messer benötigt werden könnte, ausgelegt wurde. Diese Ausnahmen wurden beibehalten, wenn auch in der neuen Fassung des Gesetzes präzisiert. Das Verbot „gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse am Führen der Waffe oder des Messers besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei“:

  • 42 b) 3. WaffG (2024) Personen die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
  • 42 b) 8. WaffG (2024) Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports oder einem allgemein anerkannten Zweck führen, dürfen dies auch weiterhin tun.

In § 42 des Gesetzesentwurfes wurde § 42b, hinzugefügt, welcher sich unmittelbar auf das Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr bezieht. Die Ausnahmen von diesem Verbot sind dieselben wie in den Waffenverbotszonen. Das heißt, solange der Angler ein Messer sicher im Gepäck verstaut und bei einer Kontrolle z.B. über einen gültigen Fischereierlaubnisschein sein „berechtigtes Interesse“ nachweist, greift die Ausnahmeregelung.

Die Fischerei- und Wasserrechtskommission ist zusammen mit der Justitiarin des DAFV zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung keine relevanten negativen Auswirkungen für die Angelfischerei hinsichtlich des Erwerbs, des Besitzes, des zumutbaren Transportes zum Angelplatz, sowie der Verwendung geeigneter Messer beim Angeln im Rahmen der vorgesehenen Ausnahmeregelungen vorsieht.

Kritik an der Unbestimmtheit des Begriffs „berechtigtes Interesse“

Die Ausnahmen des alten Gesetzes wurden beibehalten, aber die Definitionen blieben vage formuliert. Niels Heinrich von der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister (NWR) aus Hamburg äußerte sich dazu am 23. September 2024 in einer öffentlichen Anhörung wie folgt: „Wir wissen nicht mal, was ein Messer ist. Ein Messer ist im Gesetz nicht normiert, nicht beschrieben…Und das Gleiche ist auch der sogenannte anerkannte Zweck. Man darf Messer, wenn man einen allgemein anerkannten Zweck hat, mitführen. Aber dieser allgemein anerkannte Zweck findet schnell seine Grenzen“. Heinrich deutet hier zu Recht an, dass die bestehenden Ausnahmen und die neu eingefügten Paragrafen zu vage formuliert sind. Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung hat der DAFV Kontakt zu Bundestagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen im Innenausschuss aufgenommen. Diese Bundestagsabgeordneten wurden gebeten, den Begriff des „berechtigten Interesses“ im Gesetzentwurf zu präzisieren und darauf hinzuweisen, dass dies für Angler am besten durch eine ausdrückliche Nennung im Gesetz erreicht werden kann.

Ausnahmeregelungen klarer gefasst

Die vom DAFV geforderte Erwähnung der Freizeitfischerei scheint zwar nicht im Gesetz, aber zumindest in der Begründung zu § 42 a und b aufgenommen worden zu sein. Im Entwurf des Ausschusses heißt es, dass „Ausnahmeregelungen für Personen gelten, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung von Sport (z.B. auch Schieß- und Angelsport) führen“. Der Gesetzentwurf wurde mit der Begründung am 18. Oktober dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.

Quelle: https://dafv.de/themen/politik/bundespolitik/bundestag-und-bundesrat-beschliessen-verschaerfung-des-waffenrechts

Kinderangeln 2024 an der Talsperre Heyda: Ein voller Erfolg!

Auch in diesem Jahr folgten zahlreiche junge Anglerinnen und Angler dem Ruf des KAFV Ilmenau e.V. und trafen sich am 8. September an der Talsperre Heyda zum alljährlichen Kinderangeln. Insgesamt fanden sich 20 Kinder und 8 Betreuer aus verschiedenen Mitgliedsvereinen ein, um gemeinsam einen spannenden Tag am Wasser zu verbringen.

Dank strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen waren die Bedingungen perfekt. Nach einer gut organisierten Überfahrt zu den Angelplätzen konnte pünktlich um 7 Uhr mit dem Angeln begonnen werden. Hochmotiviert und mit viel Eifer versuchten die Kinder, die größten Fische des Tages zu fangen. Bis 11 Uhr wurde unermüdlich geangelt – und der Einsatz zahlte sich aus!

Obwohl die Fische sich nicht allzu beißfreudig zeigten, wurden dennoch einige beeindruckende Fänge gemacht. Besonders erfreulich war die Vielfalt der gefangenen Arten: Blei, Güster und Barsch zählten zu den Highlights. Vier glückliche Kinder konnten sich am Ende über eine Anerkennung für die größten Fische freuen.

Natürlich war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt, sodass die jungen Angler zwischen den Angelrunden gut gestärkt in die nächste Runde starten konnten.

Alles in allem war es eine rundum gelungene Veranstaltung, die bei allen Beteiligten auf Begeisterung stieß. Schon jetzt freuen sich viele auf das nächste Kinderangeln – und eins ist sicher: 2025 sind wir wieder dabei!

Ankündigung Kinder- und Jugendangeln 2024

Liebe Angelfreunde,

unser Kinder- und Jugendangeln 2024 findet planmäßig am 8. September 2024 statt.

Weitere Details findet ihr hier.

Entsprechende Meldungen (Teilnehmer und Betreuer) erfolgen bitte schriftlich bis zum 1. September 2024 an unseren Jugendwart Bernd Riese, Schleusinger Allee 6, 98693 Ilmenau bzw. , der das Gemeinschaftsangeln leitet.
Wichtig! Die Angelstrecke, das Ostufer der Talsperre Heyda, wird für die Veranstaltung abgesperrt.

KAFV Ilmenau e.V. reinigt erfolgreich die Ilm und Talsperre Heyda

Heute haben wir erneut unsere jährliche Reinigungsaktion entlang der Ilm und rund um die Talsperre Heyda durchgeführt. Mit einem starken Team von etwa 100 Anglern aus 8 verschiedenen Vereinen sowie rund 20 engagierten Geocachern haben wir zusammen einen beeindruckenden Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Insgesamt wurden rund 350 Stunden investiert, um unsere Gewässer von Abfall zu befreien.

Trotz widriger Wetterbedingungen, die uns mit Regen und sogar Schnee herausforderten, haben wir uns nicht davon abhalten lassen, unsere Mission zu erfüllen. An verschiedenen Sammelstellen in Ilmenau, Gräfinau und an der Talsperre Heyda haben wir Müll gesammelt, um unsere Umgebung sauberer und lebenswerter zu machen.

Der Einsatz unserer Helfer war wieder einmal überwältigend. Wir haben nicht nur Müllsäcke gefüllt, sondern auch ein starkes Zeichen für den Umweltschutz gesetzt. Von Büchsen über Flaschen bis hin zu Fahrrädern und Möbeln sowie Farbeimern – die Vielfalt des gesammelten Mülls zeigt, wie wichtig solche Aktionen sind, um unsere Gewässer und Landschaften zu schützen.

Ein besonderer Dank gilt der Unteren Abfallbehörde und unseren Norbert Schulze und René Baumbach, die die Entsorgung des gesammelten Mülls organisiert und durchgeführt haben. Ohne ihre Unterstützung wäre diese Aktion nicht möglich gewesen.

Die Reinigung der Ilm und Talsperre Heyda ist von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung der Gewässerqualität und das ökologische Gleichgewicht in unserer Region. Als Kreis-Angelfischereiverband Ilmenau e.V. setzen wir uns leidenschaftlich für den Schutz und die Pflege unserer Gewässer ein. Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich an unseren zukünftigen Aktionen und Projekten zum Schutz unserer Umwelt zu beteiligen. Gemeinsam können wir viel erreichen!

Einsatz unserer Elektro- Fischer zum Start der Baumaßnahme „Fischerhütte“

Die Entwicklung des Quartiers „Fischerhütte“ in Ilmenau startet mit einem wichtigen ökologischen Schritt: Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde das betroffene Stück der Ilm elektrisch abgefischt, um die dort lebenden Bachforellen zu sichern. Rund 300 Bachforellen in verschiedenen Altersstufen wurden über eine Strecke von 300 Metern entnommen und oberhalb von Ilmenau wieder ausgesetzt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der ausgezeichnete Bestand an Bachforellen erhalten bleibt. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Neugestaltung des Ilmufers unsere Vorschläge zur forellenfreundlichen Umsetzung des Uferbereichs berücksichtigt werden.

Großer Dank gilt unseren Angelfreunden aus Elgersburg für die Organisation und Umsetzung der Elektro-Befischung!
Weitere Informationen zur Baumaßnahme finden Sie hier:
https://www.ilmenau.de/de/buergerservice/aktuelles/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/auftakt-fuer-die-weitere-umgestaltung-im-ilmenauer-quartier-fischerhuette/

Salmonidensaison eröffnet

Ab dem 1. April endet die Schonzeit für Bachforellen in der Ilm bei Ilmenau. Diese Schonzeit wurde eingeführt, um die Fische während ihrer Laichzeit zu schützen und sicherzustellen, dass sich ihr Bestand nachhaltig erholen kann. In der Region um Ilmenau haben wir noch einen gesunden Bachforellenbestand, wie das letzte Monitoring gezeigt hat.

Während der Laichzeit sind Bachforellen besonders anfällig für Stress. Sie müssen nicht nur die körperliche Anstrengung des Laichens bewältigen, sondern sind auch durch die geringe Nahrungszufuhr und den erhöhten Energiebedarf geschwächt. Zusätzlicher Stress durch Angeln oder andere Einflüsse könnte ihre Überlebenschancen beeinträchtigen und den Bestand nachhaltig gefährden.

Das Laichverhalten der Bachforellen ist beeindruckend und faszinierend zugleich. Sie wandern in geeignete Flussabschnitte mit flachen Kiesbänken, wo sie Laichgruben graben. Die Weibchen legen ihre Eier ab, und die Männchen befruchten sie. Anschließend bedecken die Bachforellen die Eier mit Kies, um sie vor Fressfeinden zu schützen. Hier benötigen unsere Bachforellen regelmäßig Unterstützung, da durch zu wenig Niederschlag die Laichgruben regelmäßig versanden.

Für Fliegenfischer bedeutet das Ende der Schonzeit eine Zeit der Vorbereitung und des Wartens. Denn sobald die Schonzeit vorbei ist, beginnt die Fangsaison, und die Auswahl der richtigen Fliege wird entscheidend für den Erfolg sein.

Es ist wichtig, sich über das natürliche Nahrungsangebot der Bachforellen zu informieren und entsprechend zu wählen. Im Frühjahr sind beispielsweise Fliegen mit gelben oder orangefarbenen Körpern und schwarzen Beinen besonders effektiv, da sie das Aussehen von Insektenlarven imitieren, die zu dieser Zeit im Wasser vorhanden sind.

Auch die Größe und das Gewicht der Fliege sind wichtig. Je nach Wasserstand und -temperatur kann es ratsam sein, eine größere oder kleinere Fliege zu wählen, um das Interesse der Bachforellen zu wecken.

Es erfordert Geduld und genaue Beobachtung des Fischverhaltens, um die richtige Fliege auszuwählen und erfolgreich zu angeln.

Die Schonzeit für Bachforellen mag für einige Fischer eine Herausforderung darstellen, doch sie ist entscheidend für den Schutz und die Erholung des Fischbestands. Indem wir die Schonzeit respektieren und unsere Fischerei verantwortungsbewusst gestalten, können wir sicherstellen, dass auch kommende Generationen die Möglichkeit haben, diese faszinierenden Fische in unseren Gewässern zu angeln.

Erlaubnisscheine für unsere Salmonidenstrecken sind ausschließlich Mitgliedern unserer Vereine vorbehalten. Somit wird der Angeldruck in der Ilm auf ein Minimum reduziert.

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