Achtung invasive Flusskrebse – Angler können beim Schutz unserer heimischen Arten helfen

In Thüringens Gewässern breiten sich zunehmend invasive gebietsfremde Flusskrebse aus. Auch für uns als Angler an der Talsperre Heyda und der Ilm ist das ein wichtiges Thema.

Eine Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) fasst die Ergebnisse der landesweiten Krebskartierungen von 2010 bis 2022 zusammen. Danach kommen in Thüringen inzwischen vier invasive Krebsarten vor:

  • Kamberkrebs (Faxonius limosus)
  • Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)
  • Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis)
  • Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii)

Demgegenüber stehen unsere beiden heimischen Arten, Edelkrebs (Astacus astacus) und Steinkrebs (Austropotamobius torrentium).

Die Entwicklung ist besorgniserregend

Die Kartierung zeigt eine deutliche Ausbreitung der invasiven Arten. Zwischen 2010 und 2022 wurde der Kamberkrebs bereits in 132 Gewässern, der Signalkrebs in 30 Gewässern, der Marmorkrebs in fünf und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs in einem Gewässer sicher nachgewiesen. Dem standen nur noch 55 Gewässer mit Edelkrebs und sieben mit Steinkrebs gegenüber.

Gerade Talsperren sind betroffen: Von 60 Meldungen aus Talsperren, Stauseen und Kleinspeichern betrafen 39 invasive Krebsarten. Beim Kamberkrebs werden laut Untersuchung sogar die höchsten Individuendichten in Talsperren beobachtet. Leider ist die Talsperre Heyda hier auch bereits betroffen.

Auch die Ilm ist betroffen

Für unser Verbandsgebiet besonders relevant ist der Signalkrebs. Die Ilm ist unter den Fließgewässern mit größeren Beständen invasiver Krebse besonders betroffen und empfehlen Untersuchungen auf den Erreger der Krebspest.

Damit haben wir das Problem nicht irgendwo in Thüringen – sondern unmittelbar in unseren Gewässern.

Warum sind diese Krebse problematisch?

Alle vier invasiven Arten können den Erreger der Krebspest (Aphanomyces astaci) übertragen. Für unsere heimischen Edel- und Steinkrebse kann diese Krankheit tödlich sein. Gleichzeitig sind die amerikanischen Krebsarten konkurrenzstärker als unsere heimischen Arten.

Die Folgen sind bereits nachweisbar: In zwölf untersuchten Gewässern wurde der Edelkrebs durch den Kamberkrebs abgelöst, in weiteren fünf durch den Signalkrebs. In vier Gewässern wurden Steinkrebsbestände durch vom Signalkrebs übertragene Krebspest vernichtet.

Für Angler besonders wichtig: invasive Krebse nicht zurücksetzen!

Für invasive gebietsfremde Krebse gelten besondere Vorschriften.

Nach der im Beitrag dargestellten Rechtslage dürfen nichtheimische Krebsarten nicht in Gewässer ausgesetzt und nach einem Fang nicht wieder zurückgesetzt werden. Für die invasiven Arten der Unionsliste bestehen außerdem Besitz-, Transport- und Vermarktungsverbote.

Das bedeutet für unsere Angler: Einen sicher bestimmten invasiven Krebs nicht wieder ins Gewässer zurücksetzen.

Keinesfalls dürfen lebende invasive Krebse in ein anderes Gewässer verbracht, als lebende Köder verwendet oder in Gartenteiche umgesetzt werden. Gerade dadurch können neue Gewässer besiedelt und Krankheitserreger weiterverbreitet werden.

Unsere heimischen Krebse dagegen unbedingt schützen!

Ganz anders sieht es beim Edelkrebs und Steinkrebs aus.

Beide Arten sind besonders schutzbedürftig. Nach der im TLUBN-Beitrag dargestellten Thüringer Rechtslage gilt für die einheimischen Großkrebse eine ganzjährige Schonzeit.

Edelkrebs und Steinkrebs dürfen daher nicht entnommen werden.

Bei Unsicherheit über die Art gilt deshalb: Nicht auf Verdacht handeln. Fund möglichst fotografieren und die Art bestimmen lassen.

So können wir als Angler helfen

Neben der richtigen Behandlung gefangener Krebse ist die Verhinderung einer Verschleppung besonders wichtig. Die Untersuchung weist ausdrücklich darauf hin, dass Materialien, die mit Gewässerwasser in Kontakt kommen, Krankheiten und insbesondere die Krebspest übertragen können. Bei den wissenschaftlichen Kartierungen werden deshalb Ausrüstung, Reusen, Bekleidung und Schuhwerk entsprechend gewechselt bzw. desinfiziert.

Für uns bedeutet das insbesondere: Krebse niemals zwischen Gewässern verbringen und bei einem Gewässerwechsel auf saubere und trockene Ausrüstung achten.

Der KAFV Ilmenau bittet alle Angler, auffällige Krebsfunde – insbesondere an der Ilm und der Talsperre Heyda – möglichst mit einem aussagekräftigen Foto und genauer Fundstelle zu dokumentieren und dem Verband zu melden.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die weitere Ausbreitung invasiver Krebsarten einzudämmen und unsere letzten heimischen Edel- und Steinkrebsbestände zu schützen.

Quelle: Rolf Kleemann & Wolfgang Schmalz: „Ergebnisse der Kartierung invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen“, Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen, 59. Jahrgang, Heft 3/2023, S. 103–110.

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